Aufruf zur Kundgebung: Freitag 14.02., 19:30 Uhr - vor dem Tübinger Hauptbahnhof!

Man kann zur Sicherheitsdebatte stehen wie man will, aber Persönlichkeitsrechte dürfen nicht willkürlich übergangen werden und es sind auch nicht die richtigen Zeiten Polizeirecht beliebig zu dehnen. Genau das macht Boris Palmer in seiner aktuellen Gemeinderatsvorlage kommenden Montag. Beteiligt euch bitte an der Mobilisierung dagegen, das darf so nicht beschlossen werden. Eine genügende Rechtsgrundlage ist nicht gegeben.

Positionspapier:

Wir vom Chaostreff Tübingen e.V. beziehen Stellung gegen die geplante Videoüberwachung am ZOB und kommen zur Einschätzung, dass eine Grundlage für eine polizeiliche Überwachung nach § 44 Abs. 3 Polizeigesetz offensichtlich nicht gegeben ist. Außerdem sind die Bedenken zu Persönlichkeitsrechten nicht so einfach von der Hand zu weisen, wie es der OB in der für Montag angesetzten Vorlage darstellt.

Wir rufen die Mitglieder des Verwaltungsausschusses aus dem Gemeinderat auf, die Vorlage nicht anzunehmen. Außerdem rufen wir zu einer Kundgebung morgen Abend um 19:30 vor dem Hauptbahnhof auf.

Die Zweifel an einer rechtlichen Grundlage für die Überwachung bestärken sich mitunter durch eine vertiefende Anfrage zur Kriminalitätsstatistik 23, die wir im September 24 durchführten:

Hieraus geht hervor, dass ein Großteil der angezeigten Delikte “besonders schwerer Diebstahl” waren. Es liegen keine weiteren Details vor, aber es lässt sich mutmaßen, dass es sich hier hauptsächlich um Diebstahl von angeschlossenen Fahrrädern gehandelt hat. Dieser Anteil an Delikten ist in der heutigen Form des ZOBs, mit bereits videoüberwachten und gut beleuchteten Fahrradgaragen nun nicht mehr zu erwarten.

Außerdem schließt die Statistik die Karlsstraße mit ein, also insbesondere den prekären Treffpunkt vor dem Bahnhofs-Rewe. Dies lässt weitere Zweifel an der Anwendbarkeit der vorliegenden Zahlen aufkommen, da diese Fläche nicht von den geplanten Maßnahmen erfasst ist.

Darüber hinaus sind selbst ohne diese Einwände die Zahlen nicht rechtfertigend für eine dauerhafte Überwachung des ZOBs, wie die örtliche Polizei und das Tübinger Tagblatt bereits berichteten. An einem Bahnhof herrscht generell ein höheres Personenaufkommen, das muss in Relation gesetzt werden. Immerhin geht es dann ja auch um die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten von mehr Menschen.

Abschließend wollen wir sagen, dass wir natürlich jede Verbesserung von Sicherheit und auch einem Sicherheitsgefühl aller Bürger und Bürgerinnen am ZOB begrüßen. Aber der zentrale Ort der Stadt, der mitunter für ein belebtes Miteinander konzipiert ist, an dem auch Demonstrationen und Veranstaltungen stattfinden, darf nicht einfach willkürlich generell nach Polizeirecht Videoüberwacht werden. Auch nicht, wenn der Antragsteller Boris Palmer heißt.

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